Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 für die nachstehend aufgeführten Bezirke

Vom 12.06.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1198 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen10.04.1920N4181
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen11.04.1920N4168
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen05.05.1920N4222