Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 05.05.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 887 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Ma0nahmen19.05.1920N4250
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 für die nachstehend aufgeführten Bezirke12.06.1920N4396

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordnung, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Minden11.01.1920N4063