Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen

Vom 10.04.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 558 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 für die nachstehend aufgeführten Bezirke12.06.1920N4396
Geändert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen15.06.1920Q2318
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung10.10.1921Q2319