Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung, betreffend den zweiten Nachtrag zu der Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands einerseits und Oesterreichs und Ungarns andererseits rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände, in Gemäßheit des § 1 letzter Absatz der Ausführungs-Bestimmungen zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr

Vom 25.08.1893.

Fundstelle: RGBl 1893, 241 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertBekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands einerseits und Oesterreichs und Ungarns andererseits rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände, in Gemäßheit des § 1 letzter Absatz der Ausführungs-Bestimmungen zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr15.11.1892A259