Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Ergänzung der Anlage E1 zu den Normativbestimmungen für die Hafenregulative (Aufnahme von Gegenständen in die Nachweisung der zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden Inventarienstücke)

Vom 15.03.1905.

Fundstelle: RZBl 1905, 62 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertNormativbestimmungen für die Hafenregulative25.07.1888N10315