Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Normativbestimmungen für die Hafenregulative

Vom 25.07.1888.

Fundstelle: RZBl 1888, 761 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch (Bundesrathsbeschluß über die Aufnahme des Artikels "hölzerne Ventilatoren" in die Nachweisung der zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden Inventarienstücke)19.08.1889Q226
Geändert durch Ergänzung des Schiffsbau-Regulativs29.12.1890Q227
Geändert durch (Bekanntmachung)24.06.1891Q228
Geändert durch Ergänzungen der Hafen- und der Schiffsbau-Regulative03.03.1892N10406
Geändert durch (Bekanntmachung)02.06.1892Q229
Geändert durch (Bekanntmachung)17.05.1893Q230
Geändert durch Abänderung des Begleitschein-Regulativs und von Zollformularen22.06.1898N10550
Geändert durch (Bekanntmachung)30.04.1903Q231
Geändert durch Ergänzung der Anweisung zur Ausführung des Vereinszollgesetzes sowie der Normativbestimmungen für die Hafenregulative wegen Verhütung von Unfällen bei Zollabfertigungen von Schiffen18.01.1904Q192
Geändert durch (Bekanntmachung)30.06.1904Q232
Geändert durch Ergänzung der Anlage E1 zu den Normativbestimmungen für die Hafenregulative (Aufnahme von Gegenständen in die Nachweisung der zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden Inventarienstücke)15.03.1905Q233
Geändert durch Zusammenstellung der durch das Zolltarifgesetz vom 25. Dezember 1902 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen bedingten Änderungen der zum Vereinszollgesetz ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Salz15.02.1906Q154