Fundstelle: RGBl I 1923, 400 (bei alex.onb.ac.at)
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Hebt auf | Verordnung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hoochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Personen | 27.12.1922 | N5142 |