Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Ausführungsbestimmungen zum § 15 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1922

Vom 14.09.1922.

Fundstelle: RGBl II 1922, 759 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hoochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Personen20.06.1923N5985

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufBekanntmachung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem Vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Personen25.08.1922N5003