Fundstelle: RGBl I 1922, 720 (bei alex.onb.ac.at)
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Aufgehoben durch | Ausführungsbestimmungen zum § 15 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1922 | 14.09.1922 | N5142 |
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Hebt auf | Bekanntmachung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem 4. Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Personen | 29.12.1921 | N4809 |