Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung

Vom 28.03.1919.

Fundstelle: RGBl 1919, 355 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. März 191901.12.1919Q2236
Geändert durch Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. März 191925.04.1920Q2237
Bekanntmachung einer Neufassung25.04.1920RGBl 1920, 708 (bei alex.onb.ac.at)

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertVerordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung04.01.1919N3656
ModifiziertVerordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung24.01.1919N3690