Fundstelle: RGBl 1919, 100 (bei alex.onb.ac.at)
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Modifiziert durch | Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 28.03.1919 | N3778 |
Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung von gewerblichen Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 4. und 24. Januar 1919 | 04.04.1919 | Q2343 |
Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung von gewerblichen Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 24. Januar 1919 | 30.05.1919 | Q2352 |
Aufgehoben durch | Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 03.09.1919 | N3920 |
Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:
Norm | vom | Verweis |
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Ausführungsbestimmung zu der Verordnung vom 24. Januar 1919 über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 06.02.1919 | N3714 |
Ausführungsvorschrift zu den Verordnungen vom 4. und 24. Januar 1919 über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter und Angestellter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 04.04.1919 | N3785 |