Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Militärhinterbliebenengesetz

Vom 17.05.1907.

Fundstelle: RGBl 1907, 214 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Verordnung über Änderung des Verfahrens in Militärversorgungssachen01.02.1919N3709
Geändert durch Besoldungsgesetz30.04.1920N4208
Geändert durch Gesetz über die Versorgungsbehörden15.05.1920N4258
Geändert durch Gesetz, betreffend Ergänzung und Regelung von Bezügen der Ruhegehalts- und Wartegeldempfänger sowie der Hinterbliebenen (Pensionsergänzungsgesetz)21.12.1920N4539
Geändert durch Neunte Ergänzung des Besoldungsgesetzes18.06.1923N5982

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertGesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militairbeamte der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen14.06.1868N39
ModifiziertGesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Militairpersonen der Unterklassen der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen03.03.1870N104
ModifiziertBekanntmachung wegen Redaktion des Gesetzes, betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst18.07.1896N1152