Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung

Vom 24.03.1897.

Fundstelle: RGBl 1897, 95 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung31.03.1898N1227

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertGesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung16.04.1896N1142