Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung

Vom 31.03.1898.

Fundstelle: RGBl 1898, 138 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung25.03.1899N1290

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertGesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung24.03.1897N1184