Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung, betreffend Voraussetzungen, unter denen nach Inkrafttreten der Militärgerichtsordnung das Gericht die Oeffentlichkeit der Hauptverhandlung wegen Gefährdung der Disziplin ausschließen soll

Vom 28.12.1899.

Fundstelle: RZBl 1900, 496 (nicht online)