Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken

Vom 08.12.1892.

Fundstelle: RZBl 1892, 695 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Ergänzung der Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil- etc. Zwecken, sowie der weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuergesetzes09.03.1897N10520