Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Ergänzung der Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil- etc. Zwecken, sowie der weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuergesetzes

Vom 09.03.1897.

Fundstelle: RZBl 1897, 76 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertVorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken08.12.1892N10425
ModifiziertBestimmungen zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Juni 1895, betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 188727.06.1895N10475