Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Übereinkunft zwischen Deutschland und Großbritannien, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst
Vom 02.06.1886.
Fundstelle: RGBl 1886, 237 (bei www.digitale-sammlungen.de)
Dieses Dokument enthält:
- Vertrag zwischen Preußen und Großbritannien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung. Vom 13.5.1846
- Zusatzvertrag zu dem Vertrage zwischen Preußen und Großbritannien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung vom 13. Mai 1846. Vom 14.6.1855