Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, betreffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes, nebst dazu gehörigem Protokoll

Vom 25.11.1870.

Fundstelle: NBGBl 1870, 654 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs16.04.1871R9

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Führt in Württemberg einVerfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
ModifiziertVerfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1