Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 über die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen

Vom 01.11.1872.

Fundstelle: GBlEL 1872, 769 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Führt in Elsaß-Lothringen einGesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen07.06.1871N188