Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz über die Aufhebung der Gebührenfreiheiten im Post- und Telegraphenverkehre

Vom 29.04.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 678 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufGesetz, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes05.06.1869N66
Hebt aufGesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bayern und Württemberg29.05.1872N258
Hebt aufVerordnung, betreffend die gebührenfreie Beförderung von Telegrammen02.06.1877N479