Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung, betreffend die Abänderung des § 4 der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine vom 29. Februar 1876. RZBl 1876, 490

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Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertBestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine29.02.1876N10059