Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

(Bekanntmachung, betreffend den Bezug von Unfallrenten durch Hinterbliebene eines Ausländers in ausländischen Grenzbezirken)

Vom 03.11.1902.

Fundstelle: RZBl 1902, 390 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Ändert(Bekanntmachung, betreffend den Bezug von Unfallrenten durch Hinterbliebene eines Ausländers in ausländischen Grenzbezirken)12.06.1901N10636