Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Außerkraftsetzung der Vorschriften über die Einziehung der Beiträge für die Invalidenversicherung der Seeleute

Vom 30.07.1907.

Fundstelle: RZBl 1907, 406 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVorschriften, betreffend die Einziehung der von den Rhedern für die Invaliditäts- und Altersversicherung der Seeleute zu entrichtenden Beiträge24.11.1890N10370