Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 03.06.1921.

Fundstelle: RGBl 1921, 734 (bei alex.onb.ac.at)


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EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen24.03.1921N4608
Hebt aufVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen26.03.1921N4618