Fundstelle: RGBl 1921, 1256 (bei alex.onb.ac.at)
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Hebt auf | Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für den Bezirk des Wehrkreises I nötigen Maßnahmen | 23.07.1920 | N4441 |