Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 30.08.1921.

Fundstelle: RGBl 1921, 1256 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für den Bezirk des Wehrkreises I nötigen Maßnahmen23.07.1920N4441