Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Groß Hamburg nötigen Maßnahmen

Vom 05.08.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1567 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen für Groß-Hamburg27.06.1920N4410