Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Verordnung über Aufhebung des Verbots des gewerbsmäßigen Handels mit getragenem Militärschuhwerk und den sonstigen gebrauchten Heeresgütern aus Leder. Vonm 18.6.1921, RGBl S. 760
Vom (unbekannt).
Fundstelle: (nicht online)
Effekte der Norm
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Ändert | Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung | 28.02.1918 | N3426 |