Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung über Aufhebung des Verbots des gewerbsmäßigen Handels mit getragenem Militärschuhwerk und den sonstigen gebrauchten Heeresgütern aus Leder. Vonm 18.6.1921, RGBl S. 760

Vom (unbekannt).

Fundstelle: (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertBekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung28.02.1918N3426