Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924

Bekanntmachung über ausländische Wertpapiere

Vom 22.03.1917.

Fundstelle: RGBl 1917, 260 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz zur Abänderung der Verordnung über ausländische Wertpapiere01.03.1919Q2081
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere07.04.1919N3789
Geändert durch Gesetz zur Abänderung der Bekanntmachung über ausländische Wertpapiere01.12.1921Q2082

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich22.05.1917N3180
Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere nach dem Ausland03.03.1919N3770
Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere26.03.1919N3769
Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich26.03.1919N3768
Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich21.06.1919N3850
Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich21.11.1919N4002
Bekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich26.11.1919N4004
Bekanntmachung, betreffend Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich20.04.1920N4189
Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere25.09.1920N4494
Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere23.03.1921N4613
Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere19.09.1921N4747
Anordnung des Verbots der Ausfuhr, Veräußerung und Verpfändung ausländischer Wertpapiere18.03.1922N4858
Anordnung des Verbots der Ausfuhr, Veräußerung und Verpfändung ausländischer Wertpapiere22.09.1922N5022