Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874

Vom 06.05.1890.

Fundstelle: RGBl 1890, 65 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufGesetz, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern04.05.1874N353