Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und Telegraphen
Vom 01.02.1890.
Fundstelle: RGBl 1890, 49 (nicht online)