Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz

Vom 12.10.1867.

Fundstelle: NBGBl 1867, 41 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollPlenarberatungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsdrucksacheGesetzentwurf mit Motivenwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Elsaß und Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Einführung der Deutschen Zoll- und Steuergesetzgebung17.07.1871Q552
Modifiziert durch Bekanntmachung über die abgabenfreie Verwendung von Salz zum Einsalzen von Garneelen (Krabben)17.06.1915N2407

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend den Diensteid der Senatspräsidenten, Räthe und Mitglieder der Militäranwaltschaft beim Reichsmilitärgerichte06.12.1900N1397