Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen

Vom 12.06.1869.

Fundstelle: NBGBl 1869, 201 (bei reader.digitale-sammlungen.de)

Dieses Dokument enthält:


Literatur

TypAutorTitelJahrQuelle (extern)
Juristische LiteraturNissenZur Zuständigkeitsfrage des Reichs-Oberhandelsgerichts1872www.digizeitschriften.de
Juristische LiteraturWinkler, SabineDas Bundes- und spätere Reichsoberhandelsgericht. Eine Untersuchung seiner äußeren und inneren Organisation sowie seiner Rechtsprechungstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der kaufmännischen Mängelrüge2001digi20.digitale-sammlungen.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden und Südhessen durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
Modifiziert durch Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern22.04.1871N172
Eingeführt in
Württemberg durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
Eingeführt in
Bayern durch
Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern22.04.1871N172
Modifiziert durch Gerichtsverfassungsgesetz27.01.1877N457
Modifiziert durch Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze27.01.1877N458
Modifiziert durch Patentgesetz25.05.1877N475

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 186922.06.1870N129
Bekanntmachung, betreffend das Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Reichs-Oberhandelsgericht09.07.1874N10024