Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924

Verordnung über Abänderung des bestehenden Ausnahmezustandes

Vom 23.12.1923.

Fundstelle: RGBl I 1924, 8 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten über die Aufhebung des militärischen Ausnahmezustandes und die Abwehr staatsfeindlicher Bestrebungen28.02.1924N6443

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet nötigen Maßnahmen26.09.1923N6137