Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924

Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes

Vom 25.06.1868.

Fundstelle: NBGBl 1868, 523 (bei reader.digitale-sammlungen.de)

Berichtigt: NBGBl 1869, 112 (bei reader.digitale-sammlungen.de).

Dieses Dokument enthält:


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Allerhöchster Erlaß, betreffend die Versetzung der Festung Königstein, der Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg und des Fleckens Wandsbeck in höhere Servisklassen26.04.1869Q575
Modifiziert durch Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme des, einen Theil der Stadt Magdeburg bildenden Ortes Sudenburg in die I. Servisklasse17.03.1870Q576
Eingeführt in
Elsaß und Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht und die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden14.07.1871Q577
Eingeführt in
Baden durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868 in Baden25.06.1871N228
Eingeführt in
Bayern durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 im Königreiche Bayern09.02.1875N382
Eingeführt in
Württemberg durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 in Württemberg09.02.1875N383
Geändert durch Gesetz, betreffend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte03.08.1878Q578
Modifiziert durch Verordnung, betreffend die Aenderung der Klasseneintheilung einzelner Orte22.02.1881N604
Modifiziert durch Verordnung, betreffend die Aenderung der Klasseneintheilung einzelner Orte09.05.1882N643
Geändert durch Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte28.05.1887N794
Modifiziert durch Gesetz, betreffend Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, sowie des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 187521.06.1887N801
Modifiziert durch Verordnung, betreffend eine Abänderung der Klasseneintheilung der Orte29.06.1888N862
Modifiziert durch Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung einzelner Orte28.03.1892N978
Geändert durch Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte26.07.1897N1206
Modifiziert durch Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Orte18.12.1899N1331
Geändert durch Gesetz über die Vergütung von Leistungen für die bewaffnete deutsche Macht12.07.1922N4973
Geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes09.07.1924Q579

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung einzelner Orte28.03.1892N978