Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924

Gesetz über die Ausprägung von Ersatzmünzen

Vom 02.02.1923.

Fundstelle: RGBl I 1923, 118 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz über Abänderung des Gesetzes über die Ausprägung von Ersatzmünzen vom 2. Februar 192323.08.1923Q2831
Aufgehoben durch Gesetz über die Ausprägung neuer Reichssilbermünzen20.03.1924N6468

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung über die Ausprägung von Ersatzmünzen im Nennbetrage von 200 Mark12.03.1923N5904
Bekanntmachung über die Ausprägung von Ersatzmünzen im Nennbetrage von 500 Mark08.05.1923N5956