Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1922

Vom 09.06.1922.

Fundstelle: RGBl II 1922, 587 (bei alex.onb.ac.at)

Berichtigt: RGBl II 1922, 624 (bei alex.onb.ac.at).


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192230.06.1922N5105
Geändert durch Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192226.07.1922Q2551
Geändert durch Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192217.08.1922Q2552
Geändert durch Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192225.10.1922N5128
Geändert durch Gesetz, betreffend die Feststellung eines siebenten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192205.12.1922N5140
Geändert durch Reichshaushaltsordnung31.12.1922N5194
Geändert durch Gesetz über die Feststellung eines neunten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192216.01.1923N5195
Geändert durch Gesetz über die Feststellung eines zehnten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192206.02.1923N5199
Geändert durch Gesetz über die Feststellung eines elften Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 192223.02.1923N5205