Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung auf Grund des § 25 des Gesetzes, betreffend Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit, vom 17. August 1920

Vom 30.03.1921.

Fundstelle: RGBl 1921, 448 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertGesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes04.12.1916N2991
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Reichsgebiete mit Ausnahme von Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden und der von ihnen umschlossenen Gebiete nötigen Maßnahmen13.01.1920N4097
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für den Bezirk des Wehrkreises I nötigen Maßnahmen23.07.1920N4441