Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 24.03.1921.

Fundstelle: RGBl 1921, 253 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Verordnung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen21.06.1921N4675
Aufgehoben durch Verordung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen30.08.1921Q2415