Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere

Vom 25.09.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1687 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertBekanntmachung, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich26.03.1919N3768