Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen

Vom 27.06.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1334 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen in der Provinz Sachsen ohne den Kreis Ziegenrück31.08.1920N4482

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen11.04.1920N4168