Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten und Gebrauchsmustern sowie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor dem Reichspatentamt

Vom 27.04.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 675 (bei alex.onb.ac.at)


Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten und Gebrauchsmustern usw., vom 27. April 192008.05.1920N4233

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertBekanntmachung, betreffend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts10.09.1914N2218