Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Reichswehrbrigade 11 nötigen weiteren Maßnahmen

Vom 25.03.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 470 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertStrafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund31.05.1870N114