Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bezirke des Reichswehrgruppenkommandos 1 nötigen weiteren Maßnahmen

Vom 19.03.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 467 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Aufhebung der am 19. März 1920 für den Bezirk Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffenen weiteren Maßnahmen27.03.1920N4164

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertStrafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund31.05.1870N114