Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924
Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1919
Vom 31.10.1919.
Fundstelle: RGBl 1919, 1839 (bei alex.onb.ac.at)
Dieses Dokument enthält:
- Besoldungshaushalt des Reichsbankdirektoriums für das Rechnungsjahr 1919
- Besoldungshaushalt des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte für das Rechnungsjahr 1919
- Verzeichnis derjenigen Stellen des Landheers, der Marine und des Reichsmilitärgerichts, welche unter A 1 bis 8 des Servistarifs fallen
Effekte der Norm
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Modifiziert | Gesetz über das Branntweinmonopol | 26.07.1918 | N3517 |