Fundstelle: RGBl 1919, 1799 (bei alex.onb.ac.at)
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Geändert durch | Verordnung über Teuerungszuschläge zu den Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie zu den Tagegeldern und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen | 22.05.1920 | N4260 |
Aufgehoben durch | Verordnung über die Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen | 08.07.1922 | N4945 |