Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Famlilien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend

Vom 08.04.1868.

Fundstelle: NBGBl 1868, 38 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen Famlilien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve in Baden22.11.1871Q557
Eingeführt in
Elsaß-Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Einführung deutscher Militärgesetze in Elsaß-Lothringen22.06.1872Q558