Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe

Vom 21.06.1916.

Fundstelle: RGBl 1916, 577 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
In Kraft gesetzt durch Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe21.06.1916Q1787
Geändert durch Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe18.06.1917Q1788
Geändert durch Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe, vom 21. Juni 191626.07.1918Q1789
Aufgehoben durch Gesetz über Postgebühren08.09.1919N3926