Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Unterstützung der Familien von Mannschaften des Beurlaubtenstandes und des Landsturms, die bei einer Schutztruppe in den Dienst getreten sind, vom 19. März 1915

Vom 23.03.1915.

Fundstelle: RGBl 1915, 191 (bei commons.wikimedia.org)