Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1925
Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Unterstützung der Familien von Mannschaften des Beurlaubtenstandes und des Landsturms, die bei einer Schutztruppe in den Dienst getreten sind, vom 19. März 1915
Vom 23.03.1915.
Fundstelle: RGBl 1915, 191 (bei commons.wikimedia.org)