Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Münzgesetz

Vom 01.06.1909.

Fundstelle: RGBl 1909, 507 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Gesetz, betreffend Änderung des Münzgesetzes04.08.1914N2165
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend die Ausprägung von Zehnpfennigstücken aus Eisen22.12.1915N2567
Modifiziert durch Verordnung über die Ermächtigung des Staatenausschusses zur Anordnung von Münzprägungen01.08.1919N3897

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Eintalerstücke deutschen Gepräges28.04.1910N1866
Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften23.06.1910N1883
Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen18.05.1911N1924
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke12.07.1917N3238
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel01.08.1918N3526

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufGesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen04.12.1871N230
Hebt aufMünzgesetz09.07.1873N322
Hebt aufGesetz betreffend Aenderungen im Münzwesen01.06.1900N1363